Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde nachfordern

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde nachfordern

Geburtsurkunde

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Falls der Personenstandsfall nicht Sie persönlich betrifft, wird geprüft, ob Sie berechtigt sind die Urkundenausstellung zu beantragen
  3. Das Standesamt bzw. Verbandsbüro kümmert sich um die Eintragung der Daten im Zentralen Personenstandsregister
  4. Die Urkunde(n) können von jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro ausgedruckt werden
  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Falls der Personenstandsfall nicht Sie persönlich betrifft, wird geprüft, ob Sie berechtigt sind die Urkundenausstellung zu beantragen
  3. Die Urkunde(n) können von jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro ausgedruckt werden

Wird ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland geboren, muss die Geburt von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich
  3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abholung der Urkunden!

Heirats- / Partnerschaftsurkunde

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Falls der Personenstandsfall nicht Sie persönlich betrifft, wird geprüft, ob Sie berechtigt sind die Urkundenausstellung zu beantragen
  3. Das Standesamt bzw. das Verbandsbüro kümmert sich um die Eintragung der Daten im Zentralen Personenstandsregister
  4. Die Urkunde(n) können von jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro ausgedruckt werden
  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Falls der Personenstandsfall nicht Sie persönlich betrifft, wird geprüft, ob Sie berechtigt sind die Urkundenausstellung zu beantragen
  3. Die Urkunde(n) können von jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro ausgedruckt werden

Heiratet ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, muss die Eheschließung von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich
  3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abholung der Urkunden!

Sterbeurkunde

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Das Standesamt bzw. der Verbandsbüro kümmert sich um die Eintragung der Daten im Zentralen Personenstandsregister
  3. Die Urkunde(n) können von jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro ausgedruckt werden
  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Die Urkunde(n) können von jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro ausgedruckt werden

Verstirbt ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, muss dieser Sterbefall von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
  3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abholung der Urkunden!

Kontakt

Parteienverkehrszeiten des Verbandsbüros:

Montag – Donnerstag: 8.00 – 14.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

standesamt@eisenstadt.at

+43 2682 705 – 660 (od. 661 od. 662)