Schritt für Schritt zur Sterbeurkunde
Schritt für Schritt zur Sterbeurkunde
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Wahl des Bestattungsunternehmens
Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen. Dies wickelt alle organisatorischen Aufgaben, wie Beurkundung des Sterbefalles oder Bereitstellung eines Grabplatzes, für Sie ab.
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Notwendige Dokumente
- Anzeige des Todes:
- bei Sterbefällen in Krankenhäusern erfolgt die Übermittlung elektronisch
- in allen anderen Fällen wird die Anzeige von einer/einem für die Totenbeschau zuständigen Ärztin/Arzt ausgestellt
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
- Bei aufgelöster Ehe oder EP den entsprechenden Nachweis:
- verwitwet: Sterbeurkunde
- geschieden/aufgelöste EP: Gerichtsbeschluss
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- bei österreichischer Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaftsnachweis
- bei anderer Staatsangehörigkeit: Reisepass
- bei Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ein Meldenachweis
- eventuell Nachweis akademischer Grade
Verstirbt ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, muss dieser Sterbefall von einem österreichischen Standesamt registriert werden.
- Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
- Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
- Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist
*Bei in fremder Sprache abgefassten Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.