Schritt für Schritt zur Sterbeurkunde

Schritt für Schritt zur Sterbeurkunde

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Wahl des Bestattungs­unternehmens

Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen. Dies wickelt alle organisatorischen Aufgaben, wie Beurkundung des Sterbefalles oder Bereitstellung eines Grabplatzes, für Sie ab.

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Notwendige Dokumente

  • Anzeige des Todes:
    • bei Sterbefällen in Krankenhäusern erfolgt die Übermittlung elektronisch
    • in allen anderen Fällen wird die Anzeige von einer/einem für die Totenbeschau zuständigen Ärztin/Arzt ausgestellt
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • Bei aufgelöster Ehe oder EP den entsprechenden Nachweis:
    • verwitwet: Sterbeurkunde
    • geschieden/aufgelöste EP: Gerichtsbeschluss
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • bei österreichischer Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaftsnachweis
    • bei anderer Staatsangehörigkeit: Reisepass
  • bei Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ein Meldenachweis
  • eventuell Nachweis akademischer Grade

Verstirbt ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, muss dieser Sterbefall von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
  3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist

*Bei in fremder Sprache abgefassten Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.