Schritt für Schritt zum Staats­bürger­schafts­nachweis

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Beantragen

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro als Evidenzstelle kontaktieren
  2. Ihre Daten werden im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister kontrolliert
  3. Falls notwendig kümmert sich die Evidenzstelle (das Standesamt bzw. Verbandsbüro) um die Eintragung der Daten im Zentralen Staats­bürger­schafts­register
  4. Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder Evidenzstelle ausgedruckt werden

Bei einem Hauptwohnsitz im Ausland wenden Sie sich bezüglich der Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises bitte an das für Sie zuständige österreichische Berufskonsulat oder die für Sie zuständige österreichische Botschaft

  1. Zuständige Stelle für die Beantragung und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung (abhängig von Ihrem Wohnsitz)
  2. Nach Verleihung der Staatsbürgerschaft können Sie jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro als Evidenzstelle kontaktieren, damit Ihre Staatsbürgerschaft im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister eingetragen wird
  3. Notwendige Dokumente:
    • Verleihungsbescheid
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
    • Bei Auflösung der Ehe oder EP den Nachweis
      • verwitwet: Sterbeurkunde
      • geschieden/aufgelöste EP: Gerichtsbeschluss
    • eventuell Nachweis akademischer Grade

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Termin vereinbaren

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abholung des Staatsbürgerschaftsnachweises!

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Beantragen

Für die Beurkundung ist der Standesamtsverband mit Sitz im Rathaus Eisenstadt zuständig. Der Ausdruck eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist in jeder Mitgliedsgemeinde möglich.

  • Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden.
  • Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, können den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde beantragen