Schritt für Schritt zur Eheschließung bzw. Eingetragenen Partnerschaft
Schritt für Schritt zur Eheschließung bzw. Eingetragenen Partnerschaft
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Wichtige Information
Nach der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist ein „Umstieg“ auf eine Eheschließung nicht möglich. Dasselbe gilt auch für den umgekehrten Weg von einer Ehe in die eingetragene Partnerschaft.
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Ermittlung der Ehefähigkeit
Voraussetzung für eine Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist die „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (bei der beide Verlobte / Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen)
Dies kann in jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro in Österreich erfolgen.
Bitte kontaktieren Sie das Standesamt Ihrer Wahl für eine Terminvereinbarung
3
Dokumente einreichen
Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung / Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen.
Welche Dokumente muss ich übermitteln?
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Terminreservierung
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem eheschließenden Standesamt bzw. dem Standesamt, wo sie die EP begründen wollen, bzgl. der Terminreservierung für Ihre Eheschließung/EP in Verbindung.
5
Trauungsorte
Bei Hochzeiten und Verpartnerungen außerhalb des Rathauses werden seitens des Standesamtsverbandes keine Terminreservierungen für den Trauungsort vorgenommen.
Wir bitten daher die Paare, selbständig den Termin bei der jeweiligen Location zu fixieren.
Kontakt
Parteienverkehrszeiten des Verbandsbüros:
Montag – Donnerstag: 8.00 – 14.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
+43 2682 705 – 660 (od. 661 od. 662)