Schritt für Schritt zur Eheschließung bzw. Eingetragenen Partnerschaft

Schritt für Schritt zur Eheschließung bzw. Eingetragenen Partnerschaft

1

Wichtige Information

Nach der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist ein „Umstieg“ auf eine Eheschließung nicht möglich. Dasselbe gilt auch für den umgekehrten Weg von einer Ehe in die eingetragene Partnerschaft.

2

Ermittlung der Ehefähigkeit

Voraussetzung für eine Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist die „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (bei der beide Verlobte / Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen)
Dies kann in jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro in Österreich erfolgen.

Bitte kontaktieren Sie das Standesamt Ihrer Wahl für eine Terminvereinbarung

3

Dokumente einreichen

Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung / Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen.

Welche Dokumente muss ich übermitteln?

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell Nachweis akademischer Grad oder einer Standesbezeichnung (Verleihungsurkunde oder Vorlage einer inländischen Personenstandsurkunde, falls dort eingetragen)
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis.

Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell beim Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes zu erfragen.

Bitte beachten Sie:

  • Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter www.gerichtsdolmetscher.at.
  • Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.

Heiratet ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, muss die Eheschließung von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich
  3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist

4

Terminreservierung

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem eheschließenden Standesamt bzw. dem Standesamt, wo sie die EP begründen wollen, bzgl. der Terminreservierung für Ihre Eheschließung/EP in Verbindung.

5

Trauungsorte

Bei Hochzeiten und Verpartnerungen außerhalb des Rathauses werden seitens des Standesamtsverbandes keine Terminreservierungen für den Trauungsort vorgenommen.

Wir bitten daher die Paare, selbständig den Termin bei der jeweiligen Location zu fixieren.

Kontakt

Parteienverkehrszeiten des Verbandsbüros:

Montag – Donnerstag: 8.00 – 14.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr

standesamt@eisenstadt.at

+43 2682 705 – 660 (od. 661 od. 662)